GESCHÄFTSBEDINGUNGEN LANGE NACHT DER MUSEEN

Mit dem Erwerb des Tickets/Ticket-Bands erkennt der/die ErwerberIn die nachfolgenden Vertragsbedingungen der PV Projekt Verlag GmbH, Falbenhennenstr. 17, 70180 Stuttgart, an:

1. BesucherInnen tauschen ihr Ticket am Veranstaltungsabend beim Besuch der ersten Einrichtung an der

dortigen Abendkasse in ein Ticket-Band um.

2. Die Bestimmung der Öffnungszeiten obliegt den teilnehmenden Einrichtungen.

3. BesucherInnen erhalten mit dem Ticket-Band freien Eintritt in die beteiligten Einrichtungen. Das Hausrecht liegt bei den beteiligten Einrichtungen, es gelten die jeweiligen Hausordnungen. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten. Sollte BesucherInnen der Zutritt zu einzelnen Einrichtungen verweigert werden, so haben sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

4. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Waffen, pyrotechnischen Geräten und illegalen Drogen ist untersagt und kann angezeigt werden. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Einzug des Tickets/Ticket-Bands.

5. PV Projekt Verlag GmbH, die teilnehmenden Einrichtungen sowie die beteiligten Verkehrs-Unternehmen

haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche aus positiver Vertrags- und

Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen, soweit die Beteiligten, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln.

6. Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhalten BesucherInnen den Ticketpreis innerhalb von 14 Tagen nach dem ursprünglich geplanten Veranstaltungstermin bei der Verkaufsstelle, bei der das Ticket erworben wurde, zurück. Die Rückerstattung evtl. erhobener Vorverkaufs- oder Bearbeitungsgebühren liegt im Ermessen der Verkaufsstelle. Hierauf gibt es keinen Anspruch.

7. Die Rücknahme der Tickets bei Verlegung der Veranstaltung auf einen anderen Termin ist nur bis zum

ursprünglich geplanten Veranstaltungstermin möglich. Hierbei gelten die in Pkt. 6 genannten Regelungen.

8. Das Ticket/Ticket-Band ist nicht übertragbar. Die beteiligten Einrichtungen behalten sich das Recht vor, zusätzliche Einlass-Kennzeichnungen einzusetzen.

9. Der Erwerb des Tickets/Ticket-Bands zum Weiterverkauf ist verboten. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Einzug des Tickets/Ticket-Bands ohne Rückerstattung des Ticketpreises.

10. Das Ticket berechtigt die BesucherInnen am 16.3.2024 ab 12 Uhr zur Nutzung aller VVS-Verkehrsmittel

(2. Kl.) bis Betriebsschluss im gesamten VVS-Netz.